
Bauplanung aus Rammingen
Bauplanung mit klarem Blick aufs Vorhaben.
Du hast ein Grundstück, ein bestehendes Gebäude oder erste Vorstellungen für dein Bauvorhaben? Wir schauen gemeinsam auf die Ausgangslage, vorhandene Unterlagen und die nächsten sinnvollen Schritte. Welche Planungsleistungen wir für dich übernehmen, halten wir vorab klar fest.
Erst sauber klären. Dann g’scheit planen.

Dein Einstieg
Drei Angaben reichen für den Anfang.
Ein fertiger Plan ist für die erste Anfrage nicht nötig. Mit diesen Angaben können wir dein Vorhaben sinnvoll einordnen.
Wo
Projektort
Wo soll gebaut oder verändert werden?
Was
Ausgangslage
Geht es um ein Grundstück, einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude?
Wie weit
Planungsstand
Welche Ideen, Pläne oder Unterlagen gibt es bereits?

Planungsumfang
Was wir für dein Vorhaben übernehmen.
Bauplanung kann je nach Vorhaben unterschiedliche Aufgaben umfassen. Wir stimmen mit dir ab, was zu unserem Auftrag gehört und welche Fachplanungen oder Nachweise zusätzlich gebraucht werden.
Planung und Bauantrag
Ob und in welchem Umfang wir diese Aufgaben übernehmen, klären wir anhand deines Vorhabens.
Weitere Fachplanung
Welche Nachweise nötig sind und wer sie erstellt, besprechen wir vor der Beauftragung.
Klarer Auftrag
Du weißt vorab, welche Planungsleistungen vereinbart sind und wo weitere Beteiligte dazukommen.

Einblick aus Rammingen
Zwei Einzelhäuser in Rammingen.
Die beiden Häuser entstanden von 2020 bis 2021 als schlüsselfertiger Komplettauftrag. Welche Planungsleistungen zu einem Vorhaben gehören, vereinbaren wir jeweils gesondert.
Zeitraum
2020 bis 2021
Auftrag
Schlüsselfertiger Komplettauftrag
Ort
Rammingen
Fragen zur Bauplanung.
Kann ich euch schon mit einer ersten Idee ansprechen?
Ja. Für den Einstieg reichen der Projektort, der aktuelle Stand und eine Beschreibung deines Vorhabens. Wir sagen dir anschließend, welche Unterlagen wir für die weitere Planung brauchen.
Welche Planungsleistungen übernehmt ihr?
Wir schauen uns dein Vorhaben an und legen gemeinsam mit dir fest, welche Planungsleistungen wir übernehmen. Den vereinbarten Umfang halten wir vor der Beauftragung klar fest.
Könnt ihr auch den Bauantrag übernehmen?
Das prüfen wir anhand von Art und Umfang deines Vorhabens. Volker Schwarz ist Maurer- und Betonbaumeister sowie bauvorlageberechtigt nach Art. 61 Abs. 3 BayBO.
